Viel Ärger um Elena
Seit dem 1. Januar müssen alle Arbeitgeber sensible Daten ihrer Arbeitnehmer an eine Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Weniger Bürokratie, verspricht der „elek tronische Entgeltnachweis“, das sogenannte Elena-Verfahren. Datenmissbrauch, befürchten die Gewerkschaften.
Umfang der Daten: „Die gesammelten Daten sind zum Teil sehr kritisch und unnötig“, sagt Kevin Price, Mitglied der Piratenpartei aus Osnabrück, die sich unter anderem für eine bessere Datensicherheit und eine Stärkung der Privatsphäre einsetzt. 41 Seiten umfassen die an „Elena“ zu meldenden Daten. Besonders heikel: Angaben zu Fehlzeiten, Kündigung und Abmahnung.
Auch wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angibt, dass der anzugebende Datensatz nur solche Angaben umfasst, die bereits heute schon der Prüfung und Berechnung von Sozialleistungen dienen, meint Verdi-Sprecher Jan Jurczyk: „In dem Maße hat es das noch nicht gegeben. An dem Verfahren muss noch kräftig verbessert werden, damit daraus etwas Gutes wird.“
2007 habe der Datenschutzbeauftragte der Gewerkschaft das letzte Mal mit dem Elena-Verfahren zu tun gehabt. „Als auf einmal dieser 41-seitige Katalog ins Internet gestellt wurde, waren wir entsetzt – dem hätten wir doch niemals zugestimmt“, so Jurczyk. Die Hoffnungen der Gewerkschaft ruhen nun auf ihm: Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter.
Auch er reiht sich ein in die große Gruppe der Elena-Kritiker. Immerhin eines hat der Bundesdatenschutzbeauftragte auch schon erreicht: Streikzeiten müssen nicht als solche erfasst werden. In diesem Monat wird der Elena-Beirat, dem auch Schaar und Arbeitnehmer-Vertreter angehören, noch einmal alle Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit prüfen, kündigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an.
Sicherheit der Daten: „Es ist gefährlich, wenn Datensammlungen über viele Menschen zentral gehalten werden“, sagt Kevin Price von der Piratenpartei. Auch Jan Jurczyk von Verdi ist nicht von den Schutzmechanismen des Verfahrens überzeugt: „Die Erfahrung zeigt, dass immer dort, wo Daten vorhanden sind, sich auch jemand findet, der sie weitergibt.“
Was genau die Arbeitgeber ab diesem Monat über einen selbst angeben, können Beschäftigte derzeit nicht einsehen: Auch wenn sie ab sofort einen Anspruch auf eine Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten hätten, sei eine Selbstauskunft nicht vor 2012 möglich, heißt es auf der offiziellen Homepage www.das-elena-verfahren.de
Aufwand/Nutzen: Nicht nur Datenschützer und Gewerkschaften klagen – auch Arbeitgeber sind unzufrieden mit dem Verfahren. Allerdings nicht darüber, dass Daten gesammelt werden, sondern darüber, dass diese Sammlungen viel zu wenig genutzt werden. „Zunächst bedeutet die Umstellung einen hohen zusätzlichen Aufwand“, sagt Sabine Stöhr vom Industriellen Arbeitgeberverband Osnabrück-Emsland.
Sinnvoll wäre das Verfahren jedoch, wenn dadurch auf lange Sicht sämtliche Papiernachweisformen entfielen: „Das Potenzial des neuen Verfahrens ist mit dem jetzigen Gesetz bei Weitem nicht ausgeschöpft“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber. Gerade einmal fünf Bescheinigungspflichten blieben dem Arbeitgeber durch Elena erspart.
Die Arbeitsagenturen versprechen sich hingegen durchaus Vorteile von Elena – auch für die Arbeitnehmer. „Angestellte mussten bislang häufig ihren Arbeitsbescheinigungen und sonstigen Papieren hinterherlaufen“, sagt Klaus Voß, Sprecher der Agentur für Arbeit in Osnabrück. Diese „Rennerei“ wäre mit dem elektronischen Verfahren vorbei. Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer: Wer etwa Wohngeld beantragen möchte, müsse nun nicht mehr beim Arbeitgeber vorstellig werden.
Ernst wird es für die Agenturen für Arbeit allerdings erst ab 2012. „Ein Modellprojekt startet hier Mitte 2011“, so Voß.
Quelle: http://www.neue-oz.de/_archiv/noz_print/stadt_osnabrueck/2010/01/2438965...
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